Manchmal verändert sich das Leben und damit auch die Anforderungen an den Versicherungsschutz. Bevor Sie Ihren Vertrag kündigen, sprechen Sie gerne mit uns. Oft gibt es sinnvolle Alternativen, die besser zu Ihrer aktuellen Lebenssituation passen.
Je nach Vertrag können beispielsweise Leistungen angepasst, Versicherungssummen reduziert oder Beiträge vorübergehend gesenkt werden. Bei bestimmten Lebens- und Rentenversicherungen besteht zudem häufig die Möglichkeit einer Beitragsfreistellung oder Beitragsstundung. So bleibt wichtiger Versicherungsschutz erhalten, ohne dass eine sofortige Kündigung erforderlich ist.
Unser Team steht Ihnen jederzeit für Fragen und eine persönliche Beratung zur Verfügung. Gemeinsam finden wir die für Sie passende Lösung.
Natürlich respektieren wir Ihre Entscheidung, wenn Sie Ihren Vertrag beenden möchten. Die Kündigungsmöglichkeiten richten sich grundsätzlich nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen sowie den gesetzlichen Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG).
Je nach Versicherungsart kommen insbesondere folgende Kündigungsrechte in Betracht:
Ordentliche Kündigung zum Ablauf der vereinbarten Versicherungsperiode
Sonderkündigungsrecht nach einer Beitragserhöhung ohne entsprechende Leistungserweiterung
Sonderkündigungsrecht nach einem Versicherungsfall, sofern gesetzlich oder vertraglich vorgesehen
Kündigung bei Veräußerung der versicherten Sache, soweit gesetzlich vorgesehen
Weitere gesetzliche Kündigungsrechte nach den Bestimmungen des VVG
Maßgeblich sind stets die individuellen Vertragsunterlagen sowie die gesetzlichen Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Soweit das VVG zwingende Kündigungsrechte vorsieht, gelten diese unabhängig von abweichenden Regelungen in den Versicherungsbedingungen.
Gerne informieren wir Sie über die für Ihren Vertrag geltenden Kündigungsmöglichkeiten und Fristen. Kontaktieren Sie uns einfach vorab für eine unverbindliche Prüfung.